Planen Sie eine Modernisierung oder einen Umbau und benötigen eine professionelle Kostenschätzung für die Bank? Mit Bauexperts, Ihrem bundesweiten Partner für Sachverständigen-Dienstleistungen, erhalten Sie flexibel und kosteneffizient eine präzise Schätzung der Umbau- oder Modernisierungskosten.
Plausibilitätsprüfung durch einen Bauexperts-Sachverständigen
Für nur 199,00 Euro (inkl. MwSt.) können Sie Ihre selbst erstellte Kostenschätzung von einem erfahrenen Bauexperts-Sachverständigen auf Plausibilität überprüfen lassen. Sie erhalten eine unterschriebene und gestempelte Kostenschätzung, die bei Banken und Finanzierungsinstituten anerkannt ist.
Wozu brauche ich eine Plausibilitätsprüfung meiner Kostenschätzung?
Selbst erstellte Kostenschätzungen für Modernisierungsmaßnahmen können von den tatsächlichen Kosten erheblich abweichen. Wir empfehlen daher eine Plausibilitätsprüfung durch einen unserer Sachverständigen.
Vorteile einer Plausibilitätsprüfung:
- Sicherheit: Gewährleistung der Genauigkeit Ihrer Daten.
- Zuverlässigkeit: Reduzierung des Risikos von erheblichen Kostenabweichungen.
- Kostendetails: Detailliertere Aufstellung aller Kosten.
- Anerkennung durch die Bank: Erhöhte Akzeptanz und Vertrauen der finanzierenden Bank in Ihre Kostenschätzung.
Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Modernisierungsrechner für eine Kosteneinschätzung!
Sie können unseren kostenlosen Modernsierungsrechner für eine sofortige Kostenschätzung Ihrer geplanten Modernisierungsmaßnahmen nutzen. Das Ergebnis der Kostenschätzung kann unser Sachverständiger gemeinsam mit Ihnen durchgehen und für die Plausibilitätsprüfung nutzen. Sie erhalten eine unterschriebene und gestempelte Kostenschätzung, die bei Banken und Finanzierungsinstituten anerkannt ist.
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Musterbeispiel für Kostenschätzung einer Modernisierung
Sie können hier ein Musterbeispiel für eine Kostenschätzung herunterladen, die Sie bei einer Plausibilitätsprüfung durch unseren Sachverständigen erhalten.
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, bis ich die Kostenschätzung erhalte?
Bei der Plausibilitätsprüfung durch einen Sachverständigen dauert es in der Regel 1-2 Werktage, bis Sie eine geprüfte Kostenschätzung erhalten.
Ist die Kostenschätzung für die Bank geeignet?
Ja, die Kostenschätzungen, die durch einen Bauexperts-Sachverständigen geprüft und unterschrieben wurden, sind banktauglich und erfüllen alle Anforderungen.
Wie erstellt man eine Kostenschätzung?
Die Grundlage für eine Kostenschätzung ist ein Kostenrahmen in Anlehnung an die DIN 276. Die Gesamtkosten werden in einzelne Kostengruppen aufgeteilt. Der DIN-Kostenrahmen umfasst grundsätzlich 8 Kostengruppen, jeweils mit einer Gliederungstiefe von drei Ebenen. Bei der Kostenschätzung wird lediglich die erste Ebene relevant.
Wie genau ist eine Kostenschätzung?
Bei der Kostenschätzung bedienen wir uns statistischen Daten aus bereits realisierten Vorhaben. Wie der Begriff Kostenschätzung schon verdeutlicht, geht es in diesem Schritt der Kostenermittlung mehr um eine Schätzung, weniger um eine exakte Berechnung. Je weiter Sie in die einzelnen Stufen der Kostenermittlung vorstoßen, umso genauer wir die Genauigkeit. Mit der Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanung wird eine Genauigkeit von +/- 30 % erzielt. Die Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung weißt eine Genauigkeit von +/- 20 % auf. Der Kostenanschlag im Rahmen der Ausschreibung hat eine Genauigkeit von etwa +/- 10 %.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung?
Bei der Kostenschätzung handelt es sich um eine Schätzung der zu erwartenden Baukosten, während die Kostenberechnung eine angenäherte Kostenermittlung darstellt. Die Kostenfeststellung am Ende des Projekts auf Grundlage der Abrechnung ermittelt die tatsächlichen Kosten. Der Toleranzrahmen ist bei der Kostenschätzung mit bis zu +/- 30 % am größten.
Wann macht man eine Kostenschätzung?
Die Kostenschätzung macht deutlich, welche Kosten zu erwarten sind. Kostentransparenz hilft dabei, in einem frühen Stadium zu entscheiden, ob sich der Bau lohnt. So gelingt es schon früh, Aufwand und Kosten in etwa abzuschätzen. Für die Finanzierung der Kosten ist immer eine Kostenschätzung durch eine qualifizierte Person erforderlich.
Bieten Sie auch einen Vor-Ort Service an?
Selbstverständlich! Falls Sie eine detaillierte Kostenschätzung nach DIN 276 direkt vor Ort benötigen, kommt einer unserer bundesweiten Bauexperts-Sachverständigen zu Ihrer Immobilie, nimmt alle relevanten Details auf und erstellt eine umfassende Kostenschätzung. Unser Full-Service wird transparent nach Stunden abgerechnet – 160,00 Euro (inkl. MwSt.) pro Stunde.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Worms, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Worms kommen bzw. sich nicht in Worms auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Worms - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die kreisfreie Stadt Worms in Rheinhessen liegt auf der linken Rheinseite, unmittelbar am westlichen Rheinufer. Worms hat rund 82.000 Einwohner. Die Stadt ist bekannt für seinen Wormser Dom, welcher neben dem Speyerer und dem Mainzer Dom einer der drei romanischen Kaiserdome ist. Worms war Zentrum der aschkenasisch-jüdischer Kultur in Deutschland und ist heute bekannt als Nibelungen- und Lutherstadt.
Die Stadt gliedert sich in acht Stadtbezirke mit 19 Stadtteilen auf. Worms ist dem Wonnegau mit Eich, Monsheim und Wonnegau zugeordnet. An Worms grenzen die Städte Mainz, Darmstadt, Bensheim, Heppenheim, Mannheim, Speyer und Kaiserslautern.
Die Städte Bensheim und Heppenheim sind von Worms ca. 25km entfernt. Mannheim befindet sich südlich von Worms und ist ca. 35km entfernt.
In Worms haben 2.100 Unternehmen mit rund 26.00 Wormser Beschäftigten Ihren Sitz. Knapp die Hälfte der Wormser Beschäftigten kommen aus dem Umland.Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Marktplatz
67547 WormsBauamt:
Marktplatz
67547 WormsGrundbuchamt:
Amtsgericht
Hardtgasse
67547 Worms