Sachverständiger Worms

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Agr. Günter Rosenberger Worms
Dipl.-Ing. Agr.

Günter Rosenberger

Bausachverständiger und Baugutachter

Schillerturmstraße 10
67550 Worms
Tel: 06241 707 89 80
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. Agr.
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Worms steht Ihnen Dipl.-Ing. Agr. Herr Günter Rosenberger als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Agr. Herr Günter Rosenberger kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Worms, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Worms kommen bzw. sich nicht in Worms auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Worms - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die kreisfreie Stadt Worms in Rheinhessen liegt auf der linken Rheinseite, unmittelbar am westlichen Rheinufer. Worms hat rund 82.000 Einwohner. Die Stadt ist bekannt für seinen Wormser Dom, welcher neben dem Speyerer und dem Mainzer Dom einer der drei romanischen Kaiserdome ist. Worms war Zentrum der aschkenasisch-jüdischer Kultur in Deutschland und ist heute bekannt als Nibelungen- und Lutherstadt.
Die Stadt gliedert sich in acht Stadtbezirke mit 19 Stadtteilen auf. Worms ist dem Wonnegau mit Eich, Monsheim und Wonnegau zugeordnet. An Worms grenzen die Städte Mainz, Darmstadt, Bensheim, Heppenheim, Mannheim, Speyer und Kaiserslautern.
Die Städte Bensheim und Heppenheim sind von Worms ca. 25km entfernt. Mannheim befindet sich südlich von Worms und ist ca. 35km entfernt.
In Worms haben 2.100 Unternehmen mit rund 26.00 Wormser Beschäftigten Ihren Sitz. Knapp die Hälfte der Wormser Beschäftigten kommen aus dem Umland.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Marktplatz
67547 Worms

Bauamt:
Marktplatz
67547 Worms

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Hardtgasse
67547 Worms

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